Entstehung

Zur Entstehungsgeschichte

Das Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) verpflichtet den Einleiter zur Entrichtung einer zweckgebundenen Abwasserabgabe. Diese wird durch die einzelnen Bundesländer erhoben. In den alten Bundesländern ist das Abwasserabgabengesetz schon seit langem Bestandteil des wasserrechtlichen Vollzuges und hat sich als wirksames Instrument des Gewässerschutzes bewährt. Die neuen Bundesländer standen mit der Wiedervereinigung im Bereich des Umweltschutzes auch vor dem Problem, sich mit der komplexen Materie der Genehmigung und Kontrolle von Abwassereinleitungen auseinander zu setzen. Die schnelle Folge gesetzlicher Änderungen zum AbwAG (3. und 4. Novelle) sowie einige Besonderheiten in den neuen Bundesländern, wie das übergangsweise Weiterbestehen von Einleitungsgenehmigungen aus DDR- Zeiten oder der häufige Wechsel der Eigentümer von Anlagen und Wasserrechten erschwerten zusätzlich den raschen Vollzug des Gesetzes.

Der Einsatz EDV- gestützter Systeme für den Vollzug des Abwasserabgabegesetzes war naheliegend. Hierzu erhielt die IKS- GmbH in den Jahren 1992,1993 und 1994 die entsprechenden Aufträge aus den Ländern Sachsen- Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg sowie dem Freistaat Thüringen.

Da seit ca. 1993 unter WINDOWS1) leistungsfähige Datenbanken verfügbar waren, konnte ein auch unter Kostenaspekten vertretbarer Einsatz derartiger Systeme bei den Unteren Wasserbehörden oder den Einleitern in Erwägung gezogen werden. Vergleichbare Softwareprodukte aus den alten Bundesländern waren zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.

Die Projektbearbeitung ergab, daß trotz des bundeseinheitlichen Abwasserabgabengesetzes aufgrund der länderspezifischen Regelungen den aufzustellenden Datenbankmodellen unterschiedliche Strukturen unterlegt werden müssen. Hinzu kamen abweichende Vorgaben über den Einsatzort und über die einzusetzende Hard- und Software. Die wichtigsten Unterschiede sind:

  1. In den Ländern Mecklenburg- Vorpommern und Thüringen stehen Abgabenummern – basierend auf den Einleitstellen, den Wasserbehörden, den Abgabepflichtigen und den Abgabearten – im Vordergrund, während in Sachsen- Anhalt anlagen- und messstellenbezogen gearbeitet wird.
  2. In Mecklenburg- Vorpommern erfolgten die Abgabenermittlung und Veranlagung zunächst bei den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur (STAUN) sowie in der 2. Stufe bei den Landratsämtern und einer Zentralen Stelle, in Sachsen- Anhalt und Thüringen zunächst nur bei den Regierungspräsidien und den Staatlichen Ämtern für Umweltschutz (RP, StAU bzw. SUA), später nur noch bei den Landesverwaltungsämtern.
  3. In den Ländern Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen- Anhalt wurden aus Kostengründen anfänglich nur lokale WINDOWS1)– PCs mit integrierter PC- Datenbank eingesetzt. In den Ländern Thüringen und Brandenburg konnte dagegen von vornherein mit auf dem Datenbanksystem ORACLE2) basierenden Applikationen starten .
  4. Diverse Auslegungen des Abwasserabgabengesetzes (z.B. zur 4 aus 5- Regelung, u.a. wenn weniger als 5 Messwerte vorliegen) werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Nach Abschluss der 1. Softwareentwicklungsstufe werden die Programme seit 1995 bzw. 1996 von den Wasserbehörden der Länder Sachsen- Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern erfolgreich zum Vollzug des Abwasserabgabengesetzes eingesetzt.

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1) WINDOWS ist ein eingetragenes Warenzeichen der MICROSOFT- Corporation
2) ORACLE ist ein eingetragenes Warenzeichen der ORACLE- Corporation